Mitteilung über die beabsichtigte Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln in Gemeinschaftseinrichtungen ( Gewerbeaufsicht > ServiceUndInformation > Formulare > FormulareGefahrstoffe )
Mitteilung über die beabsichtigte Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln in Gemeinschaftseinrichtungen
Mitteilung über die beabsichtigte Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln in Gemeinschaftseinrichtungen
Gemäß Anhang I Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung sind Sie verpflichtet, der zuständigen Behörde mitzuteilen, wenn beabsichtigt wird, Schädlingsbekämpfungsmittel in Gemeinschaftseinrichtungen einzusetzen.