29.05.2018 - Änderung von Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
- ASR A1.8 "Verkehrswege", in der Vorschriftensammlung eingestellt unter Arbstätt 5.A1.08
- ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände", eingestellt unter ArbStätt A2.02
- ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitstätten", eingestellt unter ArbStätt 5.AV3a.02
Für die folgenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten hat der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) formal/redaktionelle Änderungen in den ausgewählten Literaturhinweisen beschlossen. In diesen Änderungen werden Veröffentlichungsdaten sowie Aktualisierungen von Dokumentennummern und -bezeichnungen ergänzt. Die Änderungen wurden ebenfalls im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) Nr. 24 vom Mai 2018 bekannt gemacht.
- ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen", eingestellt unter ArbStaett 5.A1.02
- ASR A1.5/1,2 "Fußböden" eingestellt unter ArbStaett 5.A1.05
- ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände" eingestellt unter ArbStaett 5.A1.06
- ASR A1.7 "Türen und Tore", eingestellt unter ArbStaett 5.A1.07
- ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen", eingestellt unter ArbStaett 5.A2.01
- ASR A3.5 "Raumtemperatur", eingestellt unter ArbStaett 5.A3.05
- ASR A3.6 "Lüftung", eingestellt unter ArbStaett 5.A3.06
- ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe", eingestellt unter ArbStaett 5.A4.03

Weiterhin wurden im GMBl Nr. 24 vom Mai 2018 Erkenntnisse zur Definition des Begriffes „Arbeitsplatz" in den Technischen Regeln für Arbeitstätten (ASR) bekannt gemacht: