Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) wurde zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. April 2019 (
BGBl. I, Nr. 17, S. 554). Die Änderungen sind am 8. Mai 2019 in Kraft getreten und betreffen unter anderem eine Anpassung an die zuletzt geänderte CLP-Verordnung durch die Aufnahme von Gefahrenhinweisen (H-Sätze) zu den Prüfpflichten. Zudem wurden die "besonderen Prüfanforderungen für bestimmte Druckanlagen und Anlagenteile" in Anhang 2 in übersichtlicher Tabellenform dargestellt.
Die Betriebssicherheitsverordnung ist in der Vorschriftensammlung eingestellt unter