11.03.2020 - Neufassung der TRGS 527 "Tätigkeiten mit Nanomaterialien"
Die bisherige BekGS 527 „Hergestellte Nanomaterialien“ wurde als TRGS 527 „Tätigkeiten mit Nanomaterialien“ im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl. Nr. 6, S. 102) am 19. Februar 2020 als Neufassung veröffentlicht.
Die Technische Regel für Gefahrstoffe ist in der Vorschriftensammlung im Sachgebiet Chemikalienrecht unter Chem 5.527 verfügbar.