Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vom 20. August 2020, wurde geändert.
Schwerpunkt der Änderung sind aktuelle Erkenntnisse und Informationen zur Lüftung in Innenräumen.
Die Vorabversion der geänderten Fassung (18.12.2020), die beim GMBl zur Bekanntmachung eingereicht wurde und mit Zeitpunkt der Veröffentlichung dort in Kraft treten wird, ist bei der BAuA veröffentlicht.