Das aktuelle "Merkblatt für den Einzelhandel" über Verkauf und Aufbewahrung von Feuerwerkskörper der Kategorie F1 und F2 zum Jahreswechsel 2021/2022, steht jetzt zur Verfügung.
Sie finden das Merkblatt bei uns im Internet der Gewerbeaufsicht unter
Merkblätter zum Sprengstoffrecht