06.05.2022 - Stellenangebot beim Regierungspräsidium Tübingen
Bei einem Masterabschluss, der an einer Fachhochschule, einer Dualen Hochschule oder einer entsprechenden Bildungseinrichtung erworben wurde, ist die Akkreditierung des Studiengangs zum Zeitpunkt des Abschlusses nachzuweisen.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen die Genehmigung und Überwachung von Betrieben, die über Betriebsbereiche verfügen, die der Störfallverordnung (12. BImSchV) unterliegen sowie von Anlagen nach Artikel 10 in Verbindung mit Anhang I der europäischen Industrieemissions-Richtlinie (IE-Anlagen), die national über Regelungen im Immissionsschutz-, Wasser- und Kreislaufwirtschaftsrecht umgesetzt wurde. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auf den Belangen des technischen Arbeitsschutzes (Betriebs- und Anlagensicherheit).
Konkret handelt es sich bei dem Aufgabengebiet um folgende Tätigkeiten:
- Bearbeitung von Anträgen immissionsschutz- und wasserrechtlicher Zulassungsverfahren der o.g. Betriebsbereiche nach der Störfallverordnung sowie der Anlagen in metallerzeugenden und -verarbeitenden Betrieben wie z. B. Metallgießereien, Verzinkereien und Härtereien mit besonders umweltrelevanten Anlagen gemäß der europäischen Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU sowie
- die umwelt- und arbeitsschutzrechtliche Überwachung und Beratung der oben genannten Betriebe, wobei die Themen Arbeitsschutz/Anlagensicherheit im Aufgabenzuschnitt einen Schwerpunkt bilden.
Die Einstellung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen in E 13 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Bewerbungsschluss: 29.05.2022
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